Ausstellungserfolge

Ausstellungsergebnisse Zwinger von der Notburgahöhle:

Bayreuth 2007

Veranstaltungsort :
Hundname :
Datum Veranstaltung Name Richter Bewertung
06.03.2010 München Leonie von der Notburgahöhle Janice Clifford (GB) V2 Jugend
06.03.2010 München Lennox von der Notburgahöhle Janice Clifford (GB) V1 ZW Klasse
17.01.2010 Nürnberg Lennox von der Notburgahöhle Dr. W. Peper (D) V1 Jugendsieger
06.12.2009 Kassel Lennox von der Notburgahöhle Antti Nieminen (FIN) V1 Jugendsieger
28.11.2009 Mariette, USA Jolie von der Notburgahöhle .//. Best in Show
15.11.2009 Friedrichshafen Jakaoma von der Notburgahöhle Beatrice Schwarzentruber (CH) V
15.11.2009 Friedrichshafen Josy von der Notburgahöhle Beatrice Schwarzentruber (CH) SG
31.10.2009 Hannover Leonie von der Notburgahöhle Janice Clifford (GB) V1 Jugendsieger
12.09.2009 Leipzig Leonie von der Notburgahöhle Hanna Pisarciková (CZ) V1 Jugendsieger
12.09.2009 Leipzig Lennox von der Notburgahöhle Hanna Pisarciková (CZ) V1 Jugendsieger

Großes Notburgahöhlen Wiedersehen in Oberthulba 2008

Zu den Bewertungen bei Hundeausstellungen:

Vergabe des CACIB:

Vom Bewertungsrichter kann vorgeschlagen werden:

CACIB: Der beste Rüde oder die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit "Vorzüglich 1" bewertet sind, unabhängig von der Zahl der Konkurrenten. Mindestalter 15 Monate.

CACIB - Reserve: Der zweitbeste Rüde oder die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens "Vorzüglich 2" bewertet sind. Der CACIB Reserve Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstage mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CACIB Hund an diesem Tage bereits den Titel "Internationaler Schönheits-Champion von der FCI zu erkannt bekommen hatte.

Ebenfalls kann der Reserve CACIB Hund aufrücken, wenn der CACIB am Tage der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hat.

Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und den Titel "Internationaler Schönheits-Champion" entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.

Auszug aus der VDH-Zuchtrichter-Ordnung:

§7 Formwertnoten und Beurteilungen:

1. Der Zuchtrichter kann folgende Formwertnoten für die Jugend und Offenen Klasse vergeben:

Vorzüglich (V)
Sehr Gut (SG)

Gut (G)

Genügend
Nicht Genügend.

In der Jüngsten - Klasse können folgende Bewertungen vergeben werden:

vielversprechend (VV),

versprechend (V),

wenig versprechend,

"Vorzüglich" darf nur einem Hunde zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, "Klasse" und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er wird die typischen Merkmale seines Geschlechtes besitzen.

"Sehr Gut " wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.

"Gut" ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, daß diese nicht verborgen werden.

"Genügend" erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen bzw. dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt.

"Nicht genügend" erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen läßt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassemerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtig ist. Mit diesem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen schweren bzw, disqualifizierenden Fehler hat.

2. Ohne Bewertung darf nur der Hund aus dem Ring entlassen werden, dessen Gangwerk, Gebäude, Gebiss, Haarkleid, Hoden, Rute usw. nicht durch den Zuchtrichter beurteilt werden kann oder wenn sich am vorgeführten Hund spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch wahrscheinlich machen. Dasselbe gilt, wenn der Zuchtrichter feststellt, dass ein operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur), der über die ursprüngliche Beschaffenheit hinwegtäuscht. Der Grund für die Beurteilung "ohne Bewertung" ist im Richterbericht anzugeben.

 

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Die, 09. März 2010, 19:45

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